Unternehmensteuerreform 2008
1. Aufl. 2007
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7. Teileinkünfteverfahren für Kapitalgesellschaftsanteile gem. § 17 EStG
Bei der Ausschüttung der Gewinne einer Kapitalgesellschaft käme es auf Ebene des Anteilsinhabers ohne besondere Regelungen durch die steuerliche Vorbelastung des Gewinns auf Ebene der Körperschaft zu einer Doppelbesteuerung. Ist der Anteilseigner eine Kapitalgesellschaft, wird eine Doppelbesteuerung durch Steuerfreistellung der Ausschüttungen (§ 8b Abs. 1 KStG) vermieden, wobei 5 % der bezogenen Ausschüttungen als nicht abziehbare Betriebsausgabe behandelt werden (§ 8b Abs. 5 KStG), so dass es im Ergebnis zu einer 95 %igen Steuerfreistellung kommt. Ist der Anteilsinhaber eine natürliche Person oder eine Personengesellschaft, an der nur natürliche Personen beteiligt sind, wurde die Doppelbesteuerung bisher durch das sog. Halbeinkünfteverfahren abgemildert.
Werden Anteile an Kapitalgesellschaften im Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers oder einer Personengesellschaft, an der nur natürliche Personen beteiligt sind, gehalten, so kommt es bisher nach dem Halbeinkünfteverfahren zu einer hälftigen Freistellung der Einkünfte von einer Besteuerung. Das Halbeinkünfteverfahren stellt dabei kein echtes Steuerprivileg i. S. einer Sozialzweckbefreiung dar, sond...