Unternehmensteuerreform 2008
1. Aufl. 2007
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6. Abgeltungssteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen
Literatur: Kracht, Abgeltungssteuer 2009: Gezeitenwechsel für die künftige Geldanlage, Gestaltende Steuerberatung 2007, 133; Paukstadt/Luckner, Details zur Abgeltungssteuer – Gesetzentwurf nach dem Kabinettsbeschluss v. , BBEV 2007, 105; Intemann, Einbeziehung von Dividenden in die Abgeltungssteuer verfassungswidrig?, DB 2007, 1658; Ravenstein, Die Besteuerung von Kapitalerträgen nach der Unternehmensteuerreform, Stub 2007, 527.
6.1 Allgemeines
Mit Einführung der Abgeltungssteuer ändert sich die Besteuerung der privaten Kapitaleinkünfte. Im Gegensatz zu den übrigen Neuregelungen tritt die Abgeltungssteuer erst zum in Kraft.
Ziel der Abgeltungssteuer ist eine Vereinfachung der Besteuerung der Kapitalerträge (die einheitliche Behandlung der unterschiedlichen Kapitalanlageformen soll die steuerliche Transparenz fördern) und eine Gewährleistung der Anonymität der Anleger (durch die Besteuerung an der Quelle). Die Abgeltungssteuer führt allerdings isoliert betrachtet zu einer höheren Steuerbelastung der Anleger.
Bei der Abgeltungssteuer handelt es sich um einen besonderen Steuersatz für die Einkunftsart der Kapitalerträg. Die Abgeltungssteuer wird in vielen Fällen durch den Einbehalt v...