Unternehmensteuerreform 2008
1. Aufl. 2007
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5. Änderungen bei Abschreibungen
Literatur: Gaillinger, Buchung geringwertiger Wirtschaftsgüter nach der Unternehmensteuerreform 2008, BBK F. 13, 5021; Kölpin, Die Neufassung von § 6 Abs. 2 EStG durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008, StuB 2007, 525.
5.1 Sofortabschreibung bei GWGs und Pool-Sammelabschreibung
5.1.1 Bisherige Rechtslage
Nach bisher geltendem Recht besteht für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten 410 € (netto) nicht übersteigen, eine Bewertungsfreiheit, wenn sie selbständig nutzbar sind. Für den Steuerpflichtigen besteht das Wahlrecht, die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben abzusetzen oder auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu verteilen. Dies gilt sowohl für Gewinneinkunftsarten (einschließlich der Überschussermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG) gem. § 6 Abs. 2 EStG als auch für Überschusseinkunftsarten gem. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 Satz 2 EStG. Zu den Gewinneinkunftsarten zählen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit. Überschusseinkunftsarten i. S. d. Einkommensteuergesetzes sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte.