Suchen
Helmut Volb

Unternehmensteuerreform 2008

ErläuterungenPraxishinweiseGestaltungsempfehlungen

1. Aufl. 2007

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55641-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-58451-0

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Unternehmensteuerreform 2008 (1. Auflage)

2. Gewerbesteuer

2.1 Allgemeines

Die Gewerbesteuer wird von den Gemeinden erhoben. Diese bestimmen auch letztendlich durch den sog. Hebesatz die Höhe der Gewerbesteuer.

Mit der Unternehmensteuerreform soll vor allem eine Verstetigung der Gewerbesteuereinnahmen erreicht werden. Dazu wird auf der einen Seite die Gewerbesteuermesszahl vereinheitlicht (und für die meisten Steuerpflichtigen gesenkt). Auf der anderen Seite werden die durch den Gewerbeertrag erfassten Erträge der Betriebe erweitert. Zugleich wird die Gewerbesteuerumlage in § 6 Gemeindefinanzreformgesetz gesenkt, so dass die Gemeinden in Zukunft einen geringeren Teil der Gewerbesteuereinnahmen an Bund und Länder abführen müssen (Fehling, ).

Am System der Gewerbesteuer ändert sich nichts. Die Gewerbesteuer an sich bleibt also (zunächst) bestehen, obwohl in der Literatur vielfach eine Abschaffung der Gewerbesteuer gefordert wird und noch in den Eckpunkten der Bundesregierung vom ...