Unternehmensteuerreform 2008
1. Aufl. 2007
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1. Einführung
1.1 Zeitplan
Der Bundestag hat den Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 am angenommen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am zugestimmt.
Die Verkündung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 im BGBl steht noch aus. Der Großteil der Neuregelungen wird jedoch zum in Kraft treten. Zum folgt mit der Abgeltungssteuer der zweite Teil der Unternehmensteuerreform.
Einige wichtige Vorschriften treten allerdings schon mit Verkündung des Gesetzes in Kraft. Dazu gehören insbesondere die Vorschriften zur Wertpapierleihe in § 8b Abs. 10 KStG n. F.
Die Fassung des Gesetzes, die mit seiner Verkündung in Kraft treten wird, kann der BR-Drucks. 384/07 entnommen werden.
1.2 Ziele der Unternehmensteuerreform
Übergreifendes Ziel der Unternehmensteuerreform ist die Weiterentwicklung des deutschen Unternehmensteuerrechts und die Realisierung international wettbewerbsfähiger Steuersätze. Nach dem Koalitionsvertrag sollten im Einzelnen erreicht werden:
Eine Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und Europatauglichkeit des deutschen Unternehmensteuerrechts.
Eine weitgehende Rechtsform- und Finanzierungsneutralität.
Eine Einschränkung der Gestaltungsmöglichkeiten.
Eine Verbesserung der Planungs...