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Bilanzierung von Rückstellungen bei Altersteilzeit
Anmerkungen zum
Im Urteil vom hatte der BFH entschieden, dass für die Verpflichtungen aus Altersteilzeit im Blockmodell steuerlich eine Rückstellung zu bilden ist. Dem folgte die Finanzverwaltung mit dem . Der Beitrag zeigt, wie die Rückstellungen in der Steuerbilanz der Höhe nach zu bilden sind und geht auch auf die Abweichungen zum Handelsrecht ein.
I. Problemstellung
Nachdem der BFH für Altersteilzeitverpflichtungen im Blockmodell die Bildung einer Rückstellung auch für die Steuerbilanz zugelassen hatte, ist dem auch die Finanzverwaltung gefolgt (vgl. , NWB TAAAB-77637, BBK F. 17 S. 3353; , NWB UAAAC-41644).
Beim Blockmodell arbeitet der Arbeitnehmer in der ersten Phase unverändert in Vollzeit („Beschäftigungsphase”) und wird in der „Freistellungsphase” von der Pflicht zur Arbeitsleistung freigestellt. In beiden Phasen erhält der Arbeitnehmer durchgängig die Vergütung für eine Teilzeitbeschäftigung. Am Ende der Freistellungsphase geht der Arbeitnehmer dann i. d. R. in die gesetzliche Altersrente. In der Beschäftigungsphase hat der Arbeitnehm...