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BBK Nr. 17 vom Fach 16 Gr. G Seite 21

Geschäfts- oder Firmenwert

I. Begriff und Wesen

Der Geschäfts- oder Firmenwert ist der Mehrwert, der einem Unternehmen über den Substanzwert der materiellen und immateriellen Einzelwirtschaftsgüter abzüglich der Schulden hinaus innewohnt. Er verkörpert die Gewinnchancen des Unternehmens losgelöst von der Person des Unternehmers. Daher ist der Firmenwert ein immaterielles Wirtschaftsgut (→  ).

Von den übrigen Vermögensgegenständen/Wirtschaftsgütern unterscheidet er sich dadurch, dass er nicht selbständig verkehrsfähig ist. Er wohnt dem Unternehmen insgesamt inne, kann also nur von dem Unternehmen insgesamt hervorgebracht und mit dem Unternehmen insgesamt veräußert oder entnommen werden (, BStBl 1983 II S. 113).

II. Bilanzierung

1. Gemeinsamkeiten in Handels- und Steuerbilanz

Handelsrechtlich darf nur der derivative Geschäfts- oder Firmenwert, der sich bei einem entgeltlichen Erwerb ergebende „Unterschiedsbetrag” aktiviert werden (§ 255 Abs. 4 Satz 1 HGB). Das ist der Betrag, „um den die für die Übernahme eines Unternehmens bewirkte Gegenleistung den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme über...

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Geschäfts- oder Firmenwert

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