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BBK Nr. 17 vom Fach 16 Gr. F Seite 9

Fremdkapital

I. Begriff und Wesen

Das Kapital der → weist die Höhe der dem Unternehmen in der Vergangenheit zur Verfügung gestellten finanziellen und sachlichen Mittel und deren Herkunft aus. Soweit diese Mittel aus dem unternehmensexternen Bereich zeitlich begrenzt zur Verfügung gestellt worden sind, spricht man von Fremdkapital (Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzen, S. 3).

Wesen des Fremdkapitals ist das Bestehen einer Verpflichtung Dritten gegenüber (Kusterer, in: HK-HGB, § 249 Rn. 2a). Wird von einem Dritten Kapital zur Verfügung gestellt, entsteht hierdurch nur dann Fremdkapital für das Unternehmen, wenn weder eine Beteiligung des Dritten am Unternehmen noch für den Dritten eine Haftung für Verluste des Unternehmens begründet wird. Der Dritte hat auch kein Mitspracherecht bei der Unternehmensführung. In besonders gelagerten Fällen kann ein gewisser Einfluss des Kapitalgebers bestehen, besonders wenn das Unternehmen in einer kritischen Lage ist und der Kapitalgeber dem Unternehmen erhebliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt hat. Aber auch in diesen Fällen handelt es sich um Fremdkapital aus Sicht des Unternehmens. Die Gegenleistung des Unternehmens ...

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