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Leistungsbilanzgrundsätze von geschlossenen Fonds
Die Mitglieder des Verbands Geschlossene Fonds (VGF) haben fünf Grundsätze zur Erstellung von Leistungsbilanzen erarbeitet:
Pflicht zur jährlichen Erstellung.
Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Darstellung (Sprache, Aufbau und Inhalt), so dass den Lesern eine zutreffende Beurteilung von Anbieter, Emittent und der Vermögensanlagen ermöglicht wird.
Vollständige Darstellung aller angebotenen Vermögensanlagen, die sich in der Bewirtschaftung befinden oder in den letzten zehn Jahren aufgelöst wurden.
Richtigkeit, indem die Leistungsbilanz eine Prüfbescheinigung von Wirtschaftsprüfer bzw. vereidigtem Buchprüfer enthält.
Aktualität der Darstellung und fristgerechte Veröffentlichung bis zum 30. 9. eines jeden Jahres.
Die Grundsätze werden durc...