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BBEV Nr. 9 vom Seite 306

Verschwiegene Provisionsteilungen mit Vermögensverwaltern

Anknüpfungspunkt für Schadensersatzansprüche gegen Kreditinstitute und Broker

von Jens Graf, Düsseldorf

Erfolgreiche Vermögensverwalter genießen Kultstatus. Die Branche steht dabei mehr denn je im Fokus der Öffentlichkeit. Doch was geschieht, wenn Anleger Vermögen verlieren und Vermögensverwalter hierfür verantwortlich sind? Der folgende Beitrag zeigt u. a. auf, dass die depotführende Bank oder Sparkasse, wie auch ein ausländischer Broker, häufig neben der Vermögensverwaltung haften, selbst wenn sie für die Spekulationsverluste nicht unmittelbar die Verantwortung tragen.

I. Frühere Sach- und Rechtslage bei Verlusten durch Vermögensverwalter

Haben Anleger in der Vergangenheit Vermögen verloren, die sie Verwaltern im Vertrauen auf deren Seriosität und Fähigkeiten anvertraut hatten, erwiesen sich Reklamationen vielfach als aussichtslose Unterfangen, Schadensersatz zu erlangen. Häufig fiel es schwer, dem Verwalter die für eine Haftung ausreichende Verantwortlichkeit nachzuweisen. Die vertraglichen Vereinbarungen erwiesen sich eher als ein Mittel zum Ausschluss von Schadensersatzansprüchen, als zur Erleichterung ihrer Durchsetzung. Darüber hinaus scheiterte die Durchsetzung von Ansprü...

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