Veräußerung einer aus mehreren, zu unterschiedlichen
Zeitpunkten erworbenen Geschäftsanteilen bestehenden wesentlichen
Beteiligung
Verlustabzugsverbot nach
§ 17 Abs. 2 Satz 4
EStG hinsichtich eines Teils der veräußerten
Geschäftsanteile
Leitsatz
Zu unterschiedlichen Zeitpunkten
erworbene Geschäftsanteile einer GmbH behalten nach
§ 17 Abs. 1 EStG
ihre Selbständigkeit mit der Folge, dass bei der Veräußerung
der gesamten Geschäftsanteile für jeden Geschäftsanteil ein
gesonderter Veräußerungsgewinn- oder -verlust zu ermitteln ist.
Dabei sind als Anschaffungskosten die konkreten Aufwendungen für den
Erwerb des betreffenden Anteils anzusetzen, wobei der
Veräußerungspreis anteilig aufzuteilen ist. Greift für einen
Teil der veräußerten Geschäftsanteile das Verlustabzugsverbot
nach
§ 17 Abs. 2 Satz 4
EStG ein, so ist dieser Verlust auch nicht mit Gewinnen
aus der Veräußerung der anderen Geschäftsanteile
ausgleichsfähig.
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.