Offenbare Unrichtigkeit bei Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung nach Ergehen eines Betriebsprüfungsberichts
Leitsatz
Eine offenbare Unrichtigkeit i.S.v. § 129 AO liegt nicht vor, wenn das Finanzamt den Vorbehalt der Nachprüfung eines Einkommensteuerbescheids
aufhebt, weil der Veranlagungsbeamte nach Erlass eines Betriebsprüfungsberichts, der eine aus den zusammenveranlagten Ehegatten
bestehende Grundstücksgemeinschaft hinsichtlich der Umsatzsteuer betrifft, möglicherweise der Auffassung war, die Prüfung
habe sich auch auf die Einkommensteuer erstreckt.
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 39/2008 S. 3682 YAAAC-53483