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FG München Urteil v. - 8 K 1462/05 EFG 2007 S. 1921 Nr. 24

Gesetze: AO § 174 Abs. 4, AO § 88

Anwendung des § 174 Abs. 4 AO bei mehrfacher Bescheidänderung wegen irriger Beurteilung mehrerer Sachverhalte

Leitsatz

Die mehrmalige Berichtigung der Einkommensteuerbescheide für die Vorjahre wegen irriger Beurteilung mehrerer Sachverhalte im Zusammenhang mit bestimmten ausländischen Einkünften – zunächst zu Lasten des Steuerpflichtigen wegen nun als richtig erkannter voller inländischer Steuerpflicht; danach zu seinen Gunsten wegen währungsbedingter Minderungen – rechtfertigen es nicht, Jahre später den Einkommensteuerbescheid des Streitjahres gestützt auf § 174 Abs. 4 AO zu seinen Lasten zu ändern, in dem die streitigen Einkünfte wegen unterlassener Ermittlungen des Finanzamts bisher überhaupt nicht angesetzt waren.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 1921 Nr. 24
EAAAC-53481

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FG München, Urteil v. 29.06.2007 - 8 K 1462/05

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