Pauschalierung des Eigenverbrauchs nach der amtlichen
Richtsatzsammlung
Leitsatz
Bei einer Speisewirtschaft kommt es
bei der Pauschalierung unentgeltlicher Wertabgaben nicht darauf an, ob bzw. wie
oft die Familienmitglieder des Gastwirts in der Gaststätte anwesend
gewesen sind und in welchem Umfang sie in der Gaststätte hergestellte
fertige Gerichte eingenommen haben.
Führt der Gastwirt über die
Höhe des Eigenverbrauchs keine Aufzeichnungen, hat er Ungenauigkeiten, die
sich aus der Anwendung der Erfahrungssätze aus der amtlichen
Richtsatzsammlung ergeben, hinzunehmen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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