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Geldwerter Vorteil bei Überlassung von Dienst- und Mietwohnungen an Geistliche
Zur Gleichbehandlung der Geistlichen und Bediensteten aller Kirchengemeinden in NRW sowie zur Vereinfachung bei der Ermittlung der örtlichen Mietwerte von Dienst- und Mietwohnungen (einschl. Nebenkosten), die im Bezirk der OFD Rheinland belegen sind, ist für das Lohnsteuer-Abzugsverfahren bei der Erteilung von Anrufungsauskünften und der Durchführung von Lohnsteuer-Außenprüfungen für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem beginnen und vor dem enden, sowie im Veranlagungsverfahren für die Veranlagungszeiträume 2007 bis 2009 nach den in der Verfügung der OFD Rheinland niedergelegten Grundsätzen zu verfahren. Ist ein Arbeitnehmer mit der Anwendung der Vereinfachungsregelungen nicht einverstanden und begehrt den Ansatz eines geringeren geldwerten Vorteils, ist im Rahmen einer Anrufungsauskunft ...