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Ferienaufenthalte kein gewöhnlicher Aufenthalt im Inland
Verlassen 11 und 14 Jahre alte Geschwister die inländische Wohnung der Eltern für eine mehrjährige Schulausbildung (hier: bis zum Abitur) im Ausland und wohnen sie dort bei ihren Großeltern, reichen jährliche Ferienaufenthalte bei den Eltern von ca. 2 Wochen nicht, um einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland beizubehalten.