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Kein Kindergeld ohne Wohnsitz
Keinen inländischen Wohnsitz und damit keine Kindergeldberechtigung hat, wer eine Wohnung nur gelegentlich zu Besuchszwecken und nicht ständig oder mit einer gewissen Regelmäßigkeit und Gewohnheit nutzt, auch wenn er anläßlich der kurzen Aufenthalte im Inland Ärzte aufsucht.