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Außerordentliche Einkünfte aus Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten
Anmerkung zum
Der IV. Senat des (BStBl 2007 II S. 180) den bislang für Einkünfte aus selbständiger Arbeit durch den RFH und den BFH stets restriktiv ausgelegten Anwendungsbereich der Norm des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG um eine weitere Fallgruppe erweitert. Danach sind nunmehr auch dann Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten zu bejahen, wenn die Vergütungen aufgrund einer vorausgegangenen rechtlichen Auseinandersetzung zufließen und der Zufluss insgesamt mehrere Jahre betrifft. Diese Entscheidung dürfte aber nicht nur für Freiberufler von Bedeutung sein, sondern auch für Gewerbetreibende, weil auch bei Letzteren in solchen Fällen eine Progressionswirkung typischerweise zu erwarten ist, deren Glättung durch die Regelung des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG bewirkt wird.
DoklD▶ NWB YAAAC-34396. Rechtsgrundlage▶ § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG. Vorinstanz▶ NWB LAAAB-66884.
I. Sachverhalt und Problemstellung
Nach ständiger Rechtsprechung des RFH und des BFH sind Einkünfte aus selbständiger Arbeit nur dann den außerordentlichen Einkünften i. S. des § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 EStG zuzuordnen, wenn
der Steuerpflichtige sich während mehrerer Jahre ausschließlich einer bestimmten Sache gewidmet und die Vergütung da...