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VO EG Nr. 1013/2006 Artikel 37

Titel IV: Ausfuhr aus der Gemeinschaft in Drittstaaten

Kapitel 2: Ausfuhr von zur Verwertung bestimmten Abfällen

Abschnitt 1: Ausfuhr in Staaten, für die der OECD-Beschluss nicht gilt

Artikel 37 Verfahren bei der Ausfuhr von in den Anhängen III oder IIIA aufgeführten Abfällen