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Doppelbesteuerung | DBA-Schweiz – keine Zusammenfassung mehrerer Arbeitstage zu einem Nichtrückkehrtag
▶ Urteil: (1) Aus Abschn. II Nr. 1 des Verhandlungsprotokolls vom (BGBl I 1993, S. 1989 = BStBl I 1993, S. 929) lässt sich nicht ableiten, dass mehrere zusammenhängende Tage eines Arbeitseinsatzes – im Streitfall: ununterbrochene mehrtägige Arbeitseinsätze einer Sozialarbeiterin im Rahmen von Drogentherapiemaßnahmen – als ein einziger Nichtrückkehrtag i. S. von Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz zu werten sind. (2) Die genannte Bestimmung des Verhandlungsprotokolls bezieht sich nach ihrem eindeutigen Wortlaut nur auf Art. 15a Abs. 2 Satz 1 DBA-Schweiz und trifft nur eine Aussage zu dem in dieser Vorschrift enthaltenen Tatbestandsmerkmal der regelmäßigen Rückkehr an den Wohnsitz. Sie enthält keine Aussage zu der „60-Tage-Regelung” in Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz (EFG 2007, S. 1055).
▶ Hinweis: Nach Art. 15a Abs. 2 Satz 1 DBA-Schweiz ist Grenzgänger jede in einem Vertragsstaat ansässige Person, die in dem anderen Vertragsstaat ihren Arbeitsort hat und dort r...BStBl II 2001, S. 633