Finanzministerium Baden-Württemberg - 3 - S 4541/4

Grunderwerbsteuer;
Durchführung der gesonderten Feststellung nach § 17 GrEStG

Bezug:

Es wird gebeten, im Bezugserlass vom folgende Änderungen vorzunehmen:

  • In Tz. 2 muss es anstelle von „(Kauf)Preise” richtig „(Kauf-) Preise” heißen.

  • In Tz. 9 Abs. 2 ist der Klammerzusatz „(Lagefinanzamt)” ersatzlos zu streichen.

  • In Tz. 9 Abs. 3 ist das Wort „Lagefinanzamt” durch die Worte „für die Steuerfestsetzung zuständige Finanzamt” zu ersetzen.

Finanzministerium Baden-Württemberg v. - 3 - S 4541/4

Fundstelle(n):
EAAAC-53228