Finanzministerium Baden-Württemberg - 3 - S 4541/4
Grunderwerbsteuer;
Durchführung der gesonderten Feststellung nach § 17 GrEStG
Bezug:
Es wird gebeten, im Bezugserlass vom folgende Änderungen vorzunehmen:
In Tz. 2 muss es anstelle von „(Kauf)Preise” richtig „(Kauf-) Preise” heißen.
In Tz. 9 Abs. 2 ist der Klammerzusatz „(Lagefinanzamt)” ersatzlos zu streichen.
In Tz. 9 Abs. 3 ist das Wort „Lagefinanzamt” durch die Worte „für die Steuerfestsetzung zuständige Finanzamt” zu ersetzen.
Finanzministerium Baden-Württemberg v. - 3 - S 4541/4
Fundstelle(n):
EAAAC-53228