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Einkommensteuer; | keine aktive Rechnungsabgrenzung für degressive Raten beim Mobilienleasing (§ 5 Abs. 2 und Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG)
Für degressive Raten beim Leasing beweglicher WG des Anlagevermögens ist nach dem regelmäßig kein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden (Abgrenzung zum , BStBl 1982 II S. 696). In diesem Urt. hatte der BFH bezogen auf einen Immobilien-Leasingvertrag entschieden, dass degressive Leasingraten nicht anzuerkennen, vielmehr die insgesamt bezahlten Leasingraten linear auf die Grundmietzeit zu verteilen und die Unterschiedsbeträge vom Leasingnehmer aktiv abzugrenzen sind.