Kindergeld: Wohnsitz der Kinder in Deutschland bei mehrjähriger Schulausbildung in Ghana
Leitsatz
Für ein Kind, das für mehrere Jahre im Ausland einer Ausbildung nachgeht, verlangt die Rechtsprechung für einen inländischen
Aufenthalt grundsätzlich besuchsweise Aufenthalte in allen unterrichtsfreien Zeiten, also in den Schulferien, mindestens aber
für drei Monate pro Kalenderjahr.
Kinder, die in 10 Monaten nicht einmal nach Deutschland gekommen sind, haben keinen Inlandswohnsitz mehr.
Es genügt für eine positive Prognose bezüglich des Wohnsitzes nicht, wenn in einem Jahr lediglich ein zweimonatiger Aufenthalt
in Deutschland geplant ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): TAAAC-52909
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 20.06.2007 - 1 V 81/07
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