Zur Frage der freiberuflichen Tätigkeit eines Rechtsanwalts auf dem Gebiet der Insolvenzverwaltung
Leitsatz
Ein als Insolvenzverwalter tätiger Rechtsanwalt erzielt Einkünfte aus selbständiger Arbeit gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG. Die
Qualifizierung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb erfolgt unter den Voraussetzungen der sog. Vervielfältigungstheorie. Der in
der der InsO vorgegebene umfangreiche höchstpersönliche Pflichtenkatalog des Insolvenzverwalters steht einer schematischen
Umsetzung der Vervielfältigungstheorie, wie es das (IV A 6 - S-2248 - 16/02) vorsieht, entgegen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 21/2007 S. 1127 DStRE 2008 S. 150 Nr. 3 EFG 2007 S. 1523 Nr. 19 KÖSDI 2007 S. 15776 Nr. 11 ZIP 2007 S. 2041 Nr. 43 ZAAAC-52907
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 21.06.2007 - 4 K 2063/05
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