Angemessenheit der betrieblichen Aufwendungen für ein Geschäftsflugzeug
Leitsatz
1. Die Höhe der Aufwendungen, ihre Notwendigkeit, Üblichkeit und Zweckmäßigkeit ist für die Anerkennung von Betriebsausgaben
ohne Bedeutung.
2. Bei rund 200 Angestellten und 3000 geringfügig Beschäftigten, einem Jahresüberschuss von knapp 400 000 DM und einem Gesamtumsatz
von 30,7 Mio. DM im Jahr sind unter Berücksichtigung der Ersparnis von 64 Stunden Unternehmerlohn, des Prestigegewinns, der
erkennbar Einfluss auf den geschäftlichen Erfolg hat, der Flexibilität sowie der Tatsache, dass die Gesellschafter der Steuerpflichtigen
(GmbH) privat über ein weiteres Flugzeug verfügen und des hohen Wiederverkaufwerts des Flugzeugs, der in voller Höhe steuerpflichtig
ist, Aufwendungen für ein Geschäftsflugzeug in Höhe von rund 1.100 000 DM (laufende Aufwendungen, Finanzierungskosten und
AfA) nicht unangemessen.
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 1627 Nr. 20 LAAAC-52903
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.07.2007 - 6 K 16/05
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