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OFD 11.05.2007 , StuB 16/2007 S. 633

Umsatzsteuer | Ansatz eines zusätzlichen Ertrags in Höhe des (pauschalen) Umsatzsteuersatzes von 9 % auf den einkommensteuerlichen Entnahmewert für die private Pkw-Nutzung

Mit Urteilen vom – 7 K 2342/04 E und vom – 7 K 3373/06 E hat das FG Düsseldorf entschieden, dass auch bei einem nach § 24 UStG pauschalierenden Landwirt die ertragsteuerliche Erfassung der privaten Pkw-Nutzung mit dem Ansatz des Entnahmewerts im Rahmen der 1 % Regelung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG abgegolten ist.

Nach der bisher vertretenen Rechtsauffassung der Finanzverwaltung sollte durch den Ansatz eines zusätzlichen Ertrags in Höhe der (fiktiv) auf die Entnahme entfallenden Umsatzsteuer der Vorteil des pauschalierenden Landwirtes gegenüber dem regelbesteuerten Landwirt ausgeglichen werden, die Vorsteuerbeträge aus der Anschaffung sowie den laufenden Kosten des Pkw direkt als Betriebsausgabe abziehen zu können.

Das FG hält den Ansatz eines zusätzlichen Ertrags nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG für unzulässig, da die gesetzliche...

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