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OFD Münster 25.06.2007 S 3812 - 18 - St 23 - 35, StuB 16/2007 S. 632

Erbschaft-/Schenkungsteuer | Anrechnung italienischer Steuer auf die deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer

Italien hat durch das Gesetzesdekret Nr. 262 vom (Gazzetta Ufficiale vom ) und das Gesetzesdekret Nr. 292 vom (Gazzetta Ufficiale vom ) die Erbschaftsteuer zum und die Schenkungsteuer zum wieder eingeführt. Zusätzlich werden unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis beim unentgeltlichen Erwerb von Immobilien ebenso wie beim entgeltlichen Erwerb eine Hypothekarsteuer von 2 % und eine Katastersteuer von 1 % des Katasterwertes erhoben. Diese betragen bei Immobilien, die für den Erwerber als Erstwohnsitz infrage kommen, pauschal jeweils 168 €.

Bei der italienischen Erbschaft- und Schenkungsteuer handelt es sich um eine der deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuer vergleichbare Steuer. Sie ist somit bei Erwerben nach ihrer Wiederei...

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