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IWB 16/2007 S. 1191

Frankreich | Steueränderungen 2008

Ende Juli 2007 hat das französische Parlament die Steuerreformmaßnahmen der neuen Regierung unter Präsident Sarkozy endgültig verabschiedet. Folgende wichtige Änderungen treten nach Veröffentlichung größtenteils zum in Kraft:

Im Einkommensteuerbereich werden die Zuschläge für Überstunden, die über die wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden hinausgehen, von der Einkommensteuer, der Sozialsteuer und den Sozialabgaben bereits ab dem befreit. Daneben werden Steuergutschriften für den Abzug von Finanzierungskosten für Eigenheime von maximal 750 € für Alleinstehende, 1.500 € für Verheiratete sowie ein Kinderzuschlag von 100 € eingeführt. Bei den Unternehmenssteuern wird der Abzug für Abfindungen von Managern auf max. 1 Mio € begrenzt. Erbschaften zwischen...

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