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Steuerrecht | indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital, Gesellschaftsteuer, Vertragsverletzung eines Mitgliedstaates durch nationale Rechtsvorschriften
▶ Urteil: Die Hellenische Republik hat mit ihren Rechtsvorschriften über die Erhebung von Gesellschaftsteuer auf die Verlegung des satzungsmäßigen Sitzes bzw. des Ortes der tatsächlichen Geschäftsleitung sowie über die Befreiung von dieser Steuer für Reedereien, Schifffahrtskonsortien und Schifffahrtsgesellschaften jeder Art gegen ihre Verpflichtung aus der Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital in der durch die Richtlinie 85/303/EWG des Rates vom geänderten Fassung verstoßen.
▶ Hinweis: Mit diesem Urteil wurde nochmals klargestellt, dass in Fällen, in denen eine Richtlinie abschließend harmonisiert wurde, die Mitgliedstaaten keine ergänzende Rechtsetzungskompetenz haben. Eine Ausnahme gilt bei missbräuchliche...