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IWB 16/2007 S. 1193

Ungarn | Sondersteuer für Privatpersonen eingeführt

Zur Verbesserung der Lage des Staatshaushalts wurde am eine neue Steuer, die Sondersteuer, eingeführt. Sie ist von Einzelunternehmern und bei verschiedenen Arten gemeinschaftlicher Unternehmertätigkeit i. H. von 4 % des unversteuerten, korrigierten Gewinns zu zahlen. Seit Jahresbeginn 2007 neu ist, dass direkte F/E-Kosten (und das auch schon für 2006) sowie der beim Verkauf von Beteiligungen entstandene Kursgewinn von der Sondersteuer abgesetzt werden können. Seit dem ist die Sondersteuer auch von Privatpersonen zu entrichten, und zwar i. H. von 4 % des Einkommensteils, der die obere Grenze der Bemessungsgrundlage ihres Rentenkassenbeitrages überschreitet.

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