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FG Düsseldorf 08.12.2006 18 K 1071/03 G, NWB direkt 34/2007 S. 8
Teilbetriebsveräußerung nur bei klarer organisatorischer Trennung
Die Veräußerung eines von mehreren im Rahmen eines Einzelunternehmens entwickelten und betriebenen Internet-Diensten stellt keine Teilbetriebsveräußerung dar und unterliegt daher der Gewerbesteuer, wenn zwischen den einzelnen Internet-Diensten keine klare organisatorische Trennung (jeweils eigene Räume, gesonderte Buchführung, eigenes Personal, eigene Verwaltung, selbständige Organisation) besteht. Das Vorliegen einer Kostenstellenrechnung kann eine gesonderte Organisation nicht ersetzen.