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Verfassungswidrigkeit des Alterseinkünftegesetzes wegen unzulässiger Doppelbesteuerung
Aussetzung der Vollziehung wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit des Alterseinkünftegesetzes ist nicht zu gewähren, soweit lediglich pauschal behauptet wird, die 50%ige Besteuerung der Rente eines ehemals selbständig tätigen Steuerpflichtigen würde zu einer unzulässigen Doppelbesteuerung führen.