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Abgeltungsteuer und Investmentfonds
Folgen der Neuregelung für private und institutionelle Anleger
Neben der Reduktion des Körperschaftsteuersatzes von 25 % auf 15 % ist die Abgeltungsteuer von zentraler Bedeutung. Privatanleger sowie Banken, Finanzdienstleister und Fondsbranche werden sich auf den damit eingeleiteten Paradigmenwechsel von der sog. synthetischen Einkommensteuer zu einer Schedulenbesteuerung ein- und umzustellen haben. Ab werden nicht nur Zinsen und Dividenden, sondern nahezu sämtliche Vermögenszuwächse von Kapitalanlagen und Finanzinstrumenten, die derzeit nach der einjährigen Spekulationsfrist vor dem Zugriff des Fiskus verschont bleiben, der – im Grundsatz finalen – Besteuerung an der Quelle unterworfen. Dabei gilt für den abschließend definierten und erweiterten Katalog von Kapitaleinkünften ein einheitlicher Steuersatz von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Im Folgenden sollen die Grundsätze der Abgeltungsteuer unter besonderer Berücksichtigung von Investmentfonds aufgezeigt werden.
I. Grundsätze der Besteuerung von Investmentfonds
1. Anwendungsbereich des InvStG
Dem Investmentsteuergesetz (InvStG) unterliegen in- und ausländische Investmentfonds, wobei für inländische Fonds der formelle, für ausländische Fonds der sog. materielle Fondsbegriff gilt. Nach dem deutsche...