Erbschaftsteuer;
– Vereinfachte Erbschaftsteuererklärung ErbSt 10
– Erläuterungen zur vereinfachten Erbschaftsteuererkärung ErbSt 10a
Die bisher durch die Vereinfachte Erbschaftsteuererklärung erfassten Erwerbe werden durch die bundeseinheitlichen Vordrucke abgedeckt. Auf die Anlage Erwerber ErbSt 1/3 Zeilen 27 bis 33 und die entsprechenden Erläuterungen in der Anleitung zur Erbschaftsteuererklärung ErbSt 1/2a wird verwiesen.
Vordrucke ErbSt 10 und ErbSt 10a ab sofort nicht mehr zu verwenden
In Abstimmung mit dem Finanzministerium Baden-Württemberg sind daher die Vordrucke
Vereinfachte Erbschaftsteuererklärung ErbSt 10
Erläuterungen zur vereinfachten Erbschaftsteuererkärung ErbSt 10a
auszusondern und ab sofort nur noch die bundeseinheitlichen Vordrucke zu verwenden.
In FAIR
Diese Verfügung ergeht nur in elektronischer Form und ist in FAIR unter „Verfügungen ErbStG BewG Allgemein” eingestellt.
Oberfinanzdirektion Karlsruhe v. - S 3932/43 - St 341
Fundstelle(n):
QAAAC-52599