Einmalige Testamentsvollstreckung als umsatzsteuerpflichtige unternehmerische Tätigkeit / Änderungsmöglichkeit bei Irrtum
über den maßgeblichen Besteuerungszeitraum eines in einer steuerlichen Außenprüfung festgestellten Sachverhalts
Leitsatz
Auch eine nur einmalige Testamentsvollstreckung, die eine Vielzahl von Tätigkeiten mit sich bringt, ist eine umsatzsteuerpflichtige
unternehmerische Tätigkeit.
Um einen möglichen Missbrauch der absichtlichen Herbeiführung einer Änderungsmöglichkeit zu verhindern und um Rechtssicherheit
zu gewährleisten, bestimmen §§ 174 Abs. 4 Sätze 3 und 4 AO, dass der Ablauf der Festsetzungsfrist unbeachtlich ist, wenn die
steuerlichen Folgerungen innerhalb eines Jahres nach Aufhebung oder Änderung des fehlerhaften Steuerbescheides gezogen werden.
Fundstelle(n): PAAAC-52423
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Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 22.05.2007 - II 94/2005
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