Bindungswirkung der gesonderten und einheitlichen Feststellung
bei Beteiligung an einer land- und forstwirtschaftlichen KG
Umqualifizierung der Einkunftsart auf Ebene des Gesellschafters
Leitsatz
Die auf Ebene der Gesellschafterin
erforderliche Umqualifizierung gesondert und einheitlich festgestellter
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft in Einkünfte aus
Gewerbebetrieb führt nicht dazu, dass die Bindungswirkung der Feststellung
auch hinsichtlich der Höhe der Einkünfte entfällt, wenn die
Umqualifizierung der Einkünfte nicht gleichzeitig zu einer anderen Art der
Einkünfteermittlung führt. Im Streitfall waren sowohl die
landwirtschaftlich tätige KG als auch die an ihr beteiligte GmbH nach
Handelsrecht buchführungspflichtig und haben ihre Einkünfte durch
Vermögensvergleich ermittelt.
Tatbestand
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 1392 Nr. 18 RAAAC-52405
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