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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 1 K 2337/04 EFG 2007 S. 1944 Nr. 24

Gesetze: EStG 1990 § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG 1990 § 9 Abs. 1 S. 1, EStG 1990 § 12 Nr. 1, EStG 1997 § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG 1997 § 9 Abs. 1 S. 1, EStG 1997 § 12 Nr. 1, EStG 2002 § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG 2002 § 9 Abs. 1 S. 1, EStG 2002 § 12 Nr. 1

Liebhaberei bei Vermietung eines aufwändig sanierten und hochwertig ausgestatteten Hauses

Wegfall der Einkünfteerzielungsabsicht bei fehlender Reaktion auf Immobilienkrise in den neuen Bundesländern

Leitsatz

1. Erwirbt der Steuerpflichtige ein Haus in den neuen Bundesländern, das er im Rahmen einer aufwändigen Sanierung hochwertig ausstattet, so ist zunächst vom Bestehen einer Einkünfteerzielungsabsicht auszugehen, wenn er die Immobilie nach (vorläufigem) Abschluss der Sanierungsarbeiten im Rahmen eines steuerlich anzuerkennenden Mietverhältnisses vermietet und hieraus Einnahmen erzielt.

2. Die Einkünfteerzielungsabsicht entfällt, wenn der Steuerpflichtige trotz der Erkenntnis, dass die tatsächlichen Sanierungskosten die geplanten Aufwendungen erheblich überschreiten werden und gleichzeitig der Zusammenbruch des Immobilienmarktes in den neuen Bundesländern eine nachhaltige Verringerung der erzielbaren Mieteinnahmen nach sich ziehen wird, keine geeigneten Maßnahmen ergreift, um der weiteren Entstehung von Verlusten zu begegnen bzw. eine Überschusserzielung langfristig zu ermöglichen.

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 1944 Nr. 24
NAAAC-52402

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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 26.04.2007 - 1 K 2337/04

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