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OFD Münster 25.06.2007 Einkommensteuer Nr. 017/2007, BBK 16/2007 S. 4705

Geldwerter Vorteil durch Parkraumgestellung an Arbeitnehmer?

Die steuerliche Behandlung bei der Gestellung von Park- und Einstellplätzen durch den Arbeitgeber ist durch den geregelt. Danach ist die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Parkraum/Stellplätzen nicht zu besteuern. Dagegen hat das , NWB FAAAB-88646, entschieden, dass die Parkraumgestellung seitens des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln sei. Das Urteil ist über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden, da es keine neuen rechtlichen Gesichtspunkte enthält. Auch die Einführung des Werktorprinzips ab dem Kalenderjahr 2007 führt zu keiner anderen Auffassung.

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