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Mineralölsteuer: Einleitung gerichtlicher Schritte zur Sicherung eines Mineralölsteuervergütungsanspruchs
Der Mineralöllieferant ist zur Erhaltung des Mineralölsteuervergütungsanspruchs bei Zahlungsausfall des Abnehmers nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV auch dann zur Einleitung von gerichtlichen Schritten (z. B. Erwirken eines Mahnbescheids) verpflichtet, wenn aufgrund eines eigenen Antrags des Abnehmers ein vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet worden ist. Ist ein kurz zuvor erhaltener Scheck des Abnehmers mangels Deckung nicht eingelöst worden und hat eine Auskunftei kurz nach Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung für den Abnehmer den niedrigst möglichen Bonitätsindex sowie die Ergreifung von Zwangsmaßnahmen durch andere Gläubiger mitgeteilt, durfte sich der Lieferant nicht darauf beschränken, die tatsächliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens abzuwarten und seine Forderungen erst d...