Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ermäßigte Besteuerung von Abfindungen
Eine begünstigte Entschädigung i. S. des § 34 EStG liegt nicht vor, wenn die anlässlich der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlte Entschädigung die bis zum Ende des Jahrs entgehenden Einnahmen nicht übersteigt und der Steuerpflichtige keine weiteren Einnahmen erzielt.