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FG Hessen 03.04.2007 1 K 2767/05, NWB direkt 33/2007 S. 6
Studiengebühren für Bachelor-Studiengang
Ob eine Schule als Ersatzschule oder Ergänzungsschule zu qualifizieren ist, entscheiden die jeweils zuständigen Kultusbehörden der Länder und zwar mit Bindungswirkung auch für die Finanzämter.