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Kein Akteneinsichtsrecht des Insolvenzverwalters
Eine auf die einstweilige Beschränkung bzw. Einstellung der Vollstreckung von Abgabenforderungen gerichtete Klage betrifft nicht die Insolvenzmasse, da wegen des Insolvenzverfahrens ohnehin keine Beitreibungsmaßnahmen hinsichtlich der betroffenen Abgabenforderungen mehr statthaft wären. In einem nicht die Insolvenzmasse betreffenden Klageverfahren besteht kein Akteneinsichtsrecht des Insolvenzverwalters.