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Die Beteiligung Minderjähriger an Personengesellschaften
Begründung der Gesellschafterstellung und Sicherung des Übergebers
Gesellschaftslösungen als Gestaltungsmittel der Vermögensnachfolge erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Dabei lassen sich vor allem Personengesellschaften sehr flexibel einsetzen, etwa im Rahmen sog. Familien-Pools. Zivilrechtlich kann der übertragenden Generation über gesellschaftsvertragliche Regelungen zur Geschäftsführung und Vertretung die Leitungsmacht gesichert werden. Die Vermögens- und Gewinnbeteiligung der nachrückenden Generation kann sehr individuell gestaltet und ohne Schwierigkeiten geänderten Verhältnissen angepasst werden. Auch steuerliche Überlegungen können den Einsatz von Gesellschaften interessant machen: Ertragsteuerlich können der Grundfreibetrag nach § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG und der Progressionsvorteil genutzt werden. Schenkungsteuerlich bieten Gesellschaftslösungen eine elegante Möglichkeit, die Freibeträge nach dem ErbStG – durch wiederholte Anteilsübertragungen – im 10-Jahres-Rhythmus des § 14 Abs. 1 ErbStG auszuschöpfen. Was die Privilegierungen für betriebliches Vermögen (§§ 13a, 19a ErbStG) angeht, wird man freilich die anstehenden Änderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen zu verfolgen haben. Bei der Beteiligung Minderjähriger an Personengesellschaften müssen all...