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Familienrecht | Ausschluss des Unterhalts nach Scheidung im Ehevertrag
Eine Vereinbarung, nach welcher der Betreuungsunterhalt bereits entfallen soll, wenn das jüngste Kind das sechste Lebensjahr vollendet hat, ist nicht schlechthin sittenwidrig. Der BGH bestätigt seine Spruchpraxis, dass das Recht einen unverzichtbaren Mindestgehalt an Scheidungsfolgen zugunsten des berechtigten Ehegatten nicht kennt ( NWB WAAAC-49623). Die Scheidungsfolgen unterlägen grundsätzlich der Disposition der (zukünftigen) Ehepartner. Dies dürfe indes nicht dazu führen, dass vertragliche Vereinbarungen den gesetzlichen Schutzzweck beliebig unterlaufen. Der Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB) gehöre zum Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts. Entscheidend seien die Umstände des Einzelfalls – neben der Lebens- und Familienplanung etwa aufgrund des Ehevertrags bereits wäh...