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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 2099/03

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3

Kosten für den Wiederaufbau einer Grundstücksmauer nach einem Orkanschaden als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

Voraussetzung für die Anerkennung einer außergewöhnlichen Belastung nach § 33 EStG bei einem unverschuldet eingetretenen Schaden an einem Vermögensgegenstand ist u.a., dass dieser für den Steuerpflichtigen von existenziell wichtiger Bedeutung ist. Eine Grundstücksmauer gehört nicht zum lebensnotwendigen Bereich.

Eine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung scheidet aus, wenn der Steuerpflichtige eine allgemein zugängliche und übliche Versicherungsmöglichkeit nicht wahrgenommen hat. Zu dem üblichen Umfang einer Wohngebäudeversicherung gehört auch eine Versicherung gegen Sturmschäden, die die Außenanlagen einbezieht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 86 Nr. 2
CAAAC-51908

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 26.06.2007 - 3 K 2099/03

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