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Gewerbesteuer | Rückwirkende Einschränkung des gewerbesteuerrechtlichen Verlustabzugs verfassungswidrig?
(1) Scheidet ein Mitunternehmer aus einer Personengesellschaft aus, so ist der für den letzten Stichtag vor dem Ausscheiden des Mitunternehmers festgestellte vortragsfähige Gewerbeverlust der Gesellschaft um den anteilig auf ihn entfallenden Verlustanteil zu kürzen. Dieser Anteil ist für Erhebungszeiträume vor 2007 nicht nur anhand des Gewinnverteilungsschlüssels, sondern unter Einbeziehung der in den Jahren des Bestehens der Mitunternehmerschaft angefallenen Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben zu berechnen (Anschluss an , BFHE 213 S. 12 = Kurzinfo StuB 2006 S. 242). (2) Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob die zu § 10a Satz 4 GewStG i. d. F. des JStG 2007 vom (BGBl I S. 2878) ergangene Anwendungsregelung des § 36 Abs. 9 GewStG i. d. F. des JStG 2007 mit...