Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen
Der Bundesrat hat am seine Zustimmung zum Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen, sog. Real Estate Investment Trusts (REITs), erteilt. Das Gesetz wurde am im Bundesgesetzblatt verkündet und ist gem. Art. 7 mit Wirkung vom in Kraft getreten. Damit wird eine neue Anlageform für Immobilienvermögen auf den Markt kommen, die hinsichtlich ihrer steuerlichen Behandlung etliche Besonderheiten aufweist.
Das Grundprinzip der steuerlichen Förderung besteht darin, dass bei diesen Aktiengesellschaften, die börsennotiert sein müssen, die Gewinne nicht etwa auf der Ebene der Gesellschaft besteuert werden, sondern die Ausschüttungen beim Anteilseigner. Die REITs sind also von der Körperschaft- und der Gewerbesteuer befrei...