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BFH 24.04.2007 I R 35/07, StuB 15/2007 S. 587

Bewertung eines in eine GmbH eingebrachten Wirtschaftsguts

Ein Wirtschaftsgut, das dem Vermögen einer GmbH im Rahmen einer Überpari-Emission als Sacheinlage zugeführt worden ist, ist in der Steuerbilanz der GmbH auch im Hinblick auf jenen Teilbetrag des Einbringungswertes, der über den Nennbetrag der Stammeinlageverpflichtung des Einlegenden hinausgeht und gem. § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB in die Kapitalrücklage einzustellen ist, nach den für Tauschgeschäfte geltenden Regeln und nicht nach Maßgabe von § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG als Einlage zu bewerten (Bezug: § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG 1990/1997; § 5 Abs. 4 GmbHG; § 272 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 4 HGB).

Praxishinweise: Die für Einlagen geltenden Bewertungsvorschriften des § 6 EStG sind für im Wege einer Sacheinlage zugeführte Wirtschaftsgüter nicht anzuwenden. Der Gesellschafter legt bei der Sacheinlage nämlich kein Wirtschaftsgut ein, sondern überträgt der Gesellschaft einen Sachwert und erhält dafür einen Gesellschaftsanteil. ...

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