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StuB Nr. 15 vom Seite 563

Unternehmensteuerreform 2008: Die Änderungen bei der Gewerbesteuer

von vBP/StB Prof. Dr. Hans Ott, Köln
Kernfragen
  • Welche Neuerungen ergeben sich bei der Gewerbesteuer?

  • Welche Änderungen treten bei den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen ein?

  • Was zeigt ein Vergleich zwischen altem und neuem Recht?

Am hat der Bundesrat dem bereits am vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Unternehmensteuerreformgesetz 2008 zugestimmt. Nach der Verkündigung können die vorgesehenen Änderungen somit ab dem in Kraft treten. Eine Ausnahme besteht für die Abgeltungssteuer , die erst ab dem in Kraft tritt, sowie für den Investitionsabzugsbetrag gem. § 7g EStG , der bereits erstmals in dem Wirtschaftsjahr zu berücksichtigen ist, das nach der Verkündung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 endet. Die nachfolgenden Ausführungen geben einen Überblick über die zahlreichen Änderungen bei der Gewerbesteuer .

I. Betriebsausgabenabzug

Gem. § 4 Abs. 5b EStG sind die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen (Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge, Zinsen, Zwangsgelder) künftig keine Betriebsausgaben mehr. Die Regelung des § 4 Abs. 5b EStG stellt – wie die Regelungen in § 4 Abs. 5 und 5a EStG – eine Sonderregelung zu § 4 Abs. 4 EStG dar. Sie ist eine Gewinnermittlungsvorschrift und daher gem. auch von Stpfl. zu berücksichtigen, die ihren Gewinn nach

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Unternehmensteuerreform 2008: Die Änderungen bei der Gewerbesteuer

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