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Bewirtungskosten als Werbungskosten
Der BFH hatte sich mit Urteil vom – VI R 78/04 (Kurzinfo StuB 2007 S. 556) erneut mit der Frage auseinander zu setzen, ob Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Bewirtung und Werbegeschenke beruflich veranlasst sein können. Bei der Gesamtwürdigung kann eine variable, vom Erfolg seiner Arbeit abhängige Entlohnung ein gewichtiges Indiz darstellen. Liegt indessen eine derartige Entlohnung nicht vor, so verlieren die Aufwendungen nicht ohne Weiteres ihren beruflichen Charakter; der Erwerbsbezug kann sich auch aus anderen Umständen ergeben.
Im Urteilsfall war strittig, ob Bewirtungskosten und Aufwendungen für Werbegeschenke eines im Außendienst beschäftigten Arbeitnehmers als Werbungskosten anzuerkennen sind.
Die Kläger sind zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Eheleute. Der Kläger war im Streitjahr (1997) als Außendienstmitarbeiter der Firma X beschäftigt. Nach seinen Angaben bestand sein Aufgabenbereich darin, neue Kunden zu akquirieren, den bestehenden Kundenstamm sowie Kunden während der Auftragserteilung und der Geschäftsabwicklung zu betreuen.
In der Einkommensteuererklärung für 1997 machte der Kläger, der einen Bruttoarbeitslohn i. H. von 133.267